Ahnenforschung - primäre und sekundäre Quellen


Ahnenforscher unterscheiden zwischen primären und sekundären Informationen. Primäre Quellen sind jene, die während des Ereignisses aufgezeichnet wurden und sind aus diesem Grund mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit korrekt. Beispiele primärer Informationsquellen sind Urkunden, Dokumente, vor allem Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden, aber auch Gerichtsakten, institutionelle Aufzeichnungen wie Zeugnisse, Testamente und Grundbücher um nur einige zu nennen.
Sekundäre Quellen werden einige Zeit nach dem Ereignis erstellt, sie basieren auf mündlicher Überlieferung, auf Berichten über Ereignisse in lokalen Journalen, auch Lokalgeschichte gehört dazu. Ein Beispiel dazu, wie man diese Berichte im Zeitalter des Internets für die eigene Ahnenforschung nützen kann, findet sich auf der Webseite der Feuerwehr Schladming, die dort auch historische Berichte über ihre Tätigkeit veröffentlicht hat. Aus diesem Archiv lässt sich nicht nur ersehen, wann etwa Hochwasserkatastrophen oder Brände bestimmte Gebäude oder Familien bedrohten, es werden auch Namen der Helfer genannt, die sich auszeichneten, und es gibt sogar einen Augenzeugenbericht aus dem Jahr 1899. Juristisch besonders bedeutende Quellen sind Augenzeugenberichte dann, wenn sie vor Gericht eidesstattlich abgegeben wurden. Aber auch ohne diese juristische Bedeutung sind Augenzeugenberichte für spätere Generationen von Forschern überaus wertvolle Dokumente.

Sterbeurkunden enthalten sowohl viel primäre, als auch sekundäre  Informationen,  nicht nur den Namen, das Geburts- und Sterbedatum, sondern auch die Todesursache und Geburts- und Sterbeort des Verstorbenen. Außerdem sind in der Regel die Namen der Eltern, sowie, in Österreich jedenfalls, deren jeweiliger letzter Wohnort angegeben und darüber hinaus Daten über zumindest die letzte Eheschließung des oder der Verstorbenen samt zuständigem Pfarr- oder Standesamt. Primäre Informationen in Sterbeurkunden sind also jene, die das Ereignis des Todes betreffen, da sie zu diesem Zeitpunkt aufgezeichnet werden, sekundär sind alle anderen Informationen über die Eltern und die Eheschließung beispielsweise, aber auch die Geburtsdaten gelten hier als sekundär. Außerdem enthalten Sterbeurkunden auch Daten über denjenigen, der den Tod bekannt gegeben hat und die Eintragung ins Sterberegister veranlasste. Dies kann eine Institution sein, ein Krankenhaus zum Beispiel, oder ein Angehöriger. Man sollte dabei im Auge behalten, dass Menschen, die den Tod eines Angehörigen anzeigen müssen, unter großem Stress stehen, daher können bei den Sekundärinformationen lückenhafte oder sogar fehlerhafte Angaben nicht ausgeschlossen werden.

Ahnenforscher und Genealogen sollten immer alle Informationen, die sie auf der Sterbeurkunde oder im Sterberegister finden, aufzeichnen und die sekundären Informationen verifizieren. Unbedingt notiert werden sollte die Quelle mit der genauen Fundangabe, Buch- und Eintragsnummer.


Es ist von Land zu Land, oft sogar von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich, ab wann Sterberegister geführt wurden. Hier ein Beispiel eines Sterberegisters aus dem Jahre 1741 für Moringen in Deutschland, Sekundärangaben fehlen hier aber noch. Leider ist eine derartig umfassende Aufarbeitung der Register und Matrikeln in digitalisierter Form und im Internet noch recht selten.
Wichtig ist, dass die Sterbeurkunde immer in jenem Bezirk aufgezeichnet wird, in dem die Person verstarb, das kann, muss aber nicht der Ort sein, wo die Person lebte. Wenn man also keine Sterbeurkunde in dem Wohnort findet, sollte man auch benachbarte Register durchforsten.

Noch eine Anmerkung: für die Zwecke der Genealogie ist es nicht notwendig, die Urkunde beglaubigen zu lassen. In den meisten Fällen reicht eine einfache Fotokopie des Eintrages vollkommen aus. Wenn Sie sich an eine Behörde wenden und um Zusendung von Daten bitten, vergessen Sie nicht, Geld oder Briefmarken und ein bereits adressiertes Antwortkuvert beizulegen. Am besten Sie erkundigen sich bei der Behörde über die Kosten und erwähnen, dass Sie keine Beglaubigung, die recht teuer werden kann, brauchen.

Eine wichtige Quelle für österreichische Familienforscher ist das österreichische Staatsarchiv, das über die Überreichung einiger wertvoller Matrikenbände vor einiger Zeit berichtet: http://www.bka.gv.at/site/cob__28985/5164/default.aspx

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